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Allgemeine Nutzungsbedingungen

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1. Allgemeines und Geltungsbereich

  1. Die Langdock GmbH, Greifswalder Str. 212, 10405 Berlin („Langdock“) ist Anbieterin der KI-Produktivitätsplattform Langdock („Plattform“). Die Plattform ermöglicht Unternehmen jeder Größe („Kunden“) den Zugriff auf und die Nutzung von KI-Modellen (wie Claude, Gemini oder GPT, einzeln jeweils ein „KI-Modell“) zur Verarbeitung und Verwaltung von Inhalten und Daten, insbesondere über einen interaktiven Chat-Assistenten, Integrationen mit Drittanbieter-Tools, Workflows, Agenten und eine offene Schnittstelle (API).
  1. Das Angebot von Langdock richtet sich ausschließlich an geschäftliche Kunden und nicht an Verbraucher. Mit Vertragsschluss erklärt der Kunde, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ein Vertragsschluss mit oder die Nutzung der Plattform durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen und finden keine Anwendung, außer Langdock hat der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 

2. Vertragsgegenstand und grundlegende Funktionalitäten der Plattform

  1. Die Plattform bündelt den Zugang zu verschiedenen KI-Modellen in einer zentralen Oberfläche, die der Kunde insbesondere nutzen kann, um Eingaben, Inhalte und Daten im Chat zu verarbeiten, Workflows und Agenten zu konfigurieren und auszuführen, Schnittstellen (APIs) zu nutzen sowie Drittanbieter-Tools und Datenquellen anzubinden. Der konkrete Funktionsumfang der Plattform richtet sich nach der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung unter https://docs.langdock.com.
  1. Langdock stellt dem Kunden die Plattform als technische Infrastruktur zur Verfügung. Die Daten des Kunden werden auf Servern in der Europäischen Union gespeichert, soweit nichts anderes vereinbart ist. Übergabepunkt der Leistung ist der Zugangspunkt des von Langdock genutzten Rechenzentrums. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für den Zugang zur Plattform, insbesondere eine funktionierende Internetverbindung, zu schaffen und aufrechtzuerhalten.
  1. Der Kunde kann in der Plattform aus den jeweils verfügbaren KI-Modellen selbst die für Nutzer in seinem Workspace („Nutzer“) zugelassenen KI-Modelle festlegen. Der Kunde hat dabei die Wahl zwischen KI-Modellen, die Daten nur in der Europäischen Union verarbeiten und speichern, sowie KI-Modellen, die in anderen Regionen (global) gehostet sind. Die Plattform übermittelt Anfragen oder Eingaben der Nutzer („Prompt/s“) an das jeweils ausgewählte KI-Modell und die durch das KI-Modell generierten Antworten („Output“) zurück an den Nutzer. Wenn in dem Workspace die Websuche nicht deaktiviert ist, kann das KI-Modell eine Websuche durchführen und den Output auf Basis der Ergebnisse der Websuche generieren.
  1. Der Kunde kann Systeme und Dienste von Drittanbietern (z.B. Dokumentenverwaltung, E-Mail, Kommunikationstools, Ticketsystem, zusammen „Drittanbieter-Tools“) in seinen Workspace integrieren. Verfügbarkeit und Funktionen der Integrationen mit Drittanbieter-Tools richten sich nach der anwendbaren Leistungsbeschreibung unter https://docs.langdock.com.
  1. Die KI-Modelle und Drittanbieter-Tools werden von dem jeweiligen Anbieter (z.B. Google, Microsoft, Slack) in alleiniger Verantwortung betrieben und unter dessen Vertragsbedingungen bereitgestellt. Langdock ist für die KI-Modelle und Drittanbieter-Tools, ihre Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit und Sicherheit nicht verantwortlich, hat keinen Einfluss auf die technische Gestaltung und schließt insoweit jegliche Haftung dafür aus. Die Anbieter der KI-Modelle und Drittanbieter-Tools können die Funktionen und Verfügbarkeit ihrer Dienste jederzeit ändern oder einstellen und damit auch die Nutzbarkeit in der Plattform verändern oder verhindern. Langdock sagt insofern keine bestimmte Verfügbarkeit oder Funktion von KI-Modellen und Integrationen mit Drittanbieter-Tools zu. 
  1. Der Kunde hat die Möglichkeit, eigene Zugänge (API-Keys) für die Nutzung von KI-Modellen einzubinden („Bring Your Own Key“). In diesem Fall erfolgt die Nutzung und Abrechnung des jeweiligen KI-Modells auf Grundlage der Vertragsbeziehung des Kunden direkt mit dem jeweiligen Anbieter. Langdock schuldet nur die technische Anbindung der KI-Modelle an die Plattform.
  1. Langdock ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln sowie Funktionen, Integrationen, Schnittstellen, KI-Modelle und sonstige Leistungsmerkmale zu ändern, anzupassen, zu erweitern oder einzustellen, soweit hierdurch der nach Abs. 1 vereinbarte Funktionsumfang der Plattform bei einer Gesamtschau der Änderungen insgesamt nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Zu Änderungen verpflichtet ist Langdock nur, soweit diese zum Erhalt der Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Plattform erforderlich sind.

3. Registrierung und Nutzerkonto

  1. Die Nutzung der Plattform setzt die Einrichtung eines Workspace für den Kunden sowie die Registrierung der Nutzer in diesem Workspace voraus.
  1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm im Rahmen der Einrichtung des Workspace und der Verwaltung des Kundenkontos angegebenen Daten richtig, vollständig und aktuell sind. Er hat die Daten bei Änderungen, insbesondere an Unternehmens-, Kontakt- und Abrechnungsdaten, zeitnah zu aktualisieren.
  1. Der Kunde darf den Zugriff auf die Plattform nur solchen Nutzern ermöglichen, die von ihm hierzu autorisiert sind und für die die erforderlichen Nutzungsrechte für die Plattform bestehen. Zugangsdaten dürfen nicht zwischen mehreren Nutzern geteilt werden. Der Kunde ist für das Verhalten seiner Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform verantwortlich.
  1. Der Kunde und die Nutzer sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten zur Plattform geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Nicht als Dritte gelten die vom Kunden autorisierten Nutzer innerhalb des jeweiligen Workspace im Rahmen der ihnen zugewiesenen Berechtigungen.

4. Test- und Pilotphase

  1. Der Kunde kann die Plattform für einen begrenzten Zeitraum mit eingeschränktem Funktionsumfang kostenlos nutzen („Testphase“). Die Testphase beträgt eine Woche, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Nach Ablauf der Testphase endet die Nutzungsmöglichkeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Kunde keinen Vertrag über die entgeltliche Nutzung der Plattform abschließt.
  1. Sofern die Parteien eine kostenpflichtige Pilotphase („Pilotphase“) vereinbaren, ist der Kunde berechtigt, die Plattform für die vereinbarte Dauer und in dem vereinbarten Umfang zu nutzen. Nach Ablauf der Pilotphase endet die Nutzungsmöglichkeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Kunde keinen Vertrag über die entgeltliche Nutzung der Plattform abschließt. Eine ordentliche Kündigung ist während der Pilotphase für beide Parteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

5. Vertragsschluss

Die Darstellung der Plattform auf unserer Webseite stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt (i) bei einer Bestellung des Kunden über unsere Webseite mit Bereitstellung des Workspaces durch Langdock und (ii) bei einem Angebot oder Auftragsformular von Langdock mit Annahme durch den Kunden zustande.

6. Nutzungsrechte an der Plattform

  1. Langdock räumt dem Kunden das zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrags befristete, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Plattform in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Das Nutzungsrecht erlischt automatisch mit Beendigung des Vertrages.
  1. Der Kunde darf die Plattform nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen. Die Nutzung darf nur im vereinbarten Umfang erfolgen.
  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, (i) die Plattform oder den Zugang zu der Plattform zu vertreiben, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, weiterzuverkaufen oder Dritten in sonstiger Weise zugänglich zu machen, (ii) die Plattform zur Entwicklung eigener Produkte oder Leistungen zu nutzen, die dieselben oder im Wesentlichen dieselben Funktionalitäten haben wie die Plattform, (iii) Funktionalitäten der Plattform zu aktivieren oder zu nutzen, für die ihm keine Nutzungsrechte eingeräumt wurden, (iv) den Quellcode der Plattform, Algorithmen oder andere Programmbestandteile zu ändern, zu übersetzen, zu vervielfältigen, zu analysieren (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder in sonstiger Weise zu untersuchen, außer dies ist nach zwingendem Recht gestattet, (v) technische Schutzmaßnahmen, Kopierschutz- oder Zugangskontrolltechnologien der Plattform zu entfernen, zu umgehen oder anderweitig zu verändern, (vi) Penetrationstests, Scans oder ähnliche Untersuchungen der Plattform oder der zugrundeliegenden Infrastruktur ohne vorherige Zustimmung von Langdock durchzuführen, außer dies ist vertraglich vereinbart, (vii) Hinweise auf Schutzrechte oder sonstige Rechtsvermerke von Langdock oder Dritten zu entfernen, zu verdecken oder zu ändern.

7. Verfügbarkeit der Plattform

  1. Die Plattform hat eine Verfügbarkeit von mindestens 99 % im Kalendermonatsmittel.
  1. Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn die Plattform nicht erreichbar ist oder ihre Kernfunktionen vollständig nicht genutzt werden können. Keine Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn die Plattform (i) aufgrund von Umständen, die Langdock nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen höherer Gewalt (z.B. Krieg und kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien sowie Ausfälle von Infrastrukturanbietern, die ihrerseits auf höherer Gewalt beruhen), (ii) Fehlbedienung oder vertragswidrigen Gebrauch durch den Kunden, oder (iii) wegen geplanter Wartungsarbeiten nach Abs. 3 nicht erreichbar ist oder Kernfunktionen nicht nutzbar sind.
  1. Langdock darf den Zugang zur Plattform für geplante Wartungsarbeiten vorübergehend einschränken. Langdock wird geplante Wartungsarbeiten mindestens 7 Tage im Voraus ankündigen und nur Samstag und Sonntag von 0:00 bis 7:00 Uhr (CET/CEST) vornehmen. Insgesamt darf die Dauer geplanter Wartungszeiten 24 Stunden im Monat nicht überschreiten.
  1. Diese Ziffer gilt nicht für die Verfügbarkeit der KI-Modelle und Drittanbieter-Tools. Eine bestimmte Verfügbarkeit der KI-Modelle und Drittanbieter-Tools sichert Langdock nicht zu.

8. Fehlerbehebung und Gewährleistung

  1. Für Mängel der Plattform gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a BGB) ausgeschlossen ist.
  1. Ein Mangel liegt vor, wenn die Plattform bei vertragsgemäßer Nutzung wesentlich von der vereinbarten Beschaffenheit oder den vertraglich vereinbarten Funktionalitäten abweicht und die Ursache hierfür im Verantwortungsbereich von Langdock liegt („Fehler“). Der Kunde hat Langdock Fehler unverzüglich über die vorgesehenen Support-Kanäle anzuzeigen und alle zur Analyse und Reproduktion des Fehlers notwendigen Informationen bereitzustellen.
  1. Langdock wird gemeldete Fehler innerhalb einer angemessenen Frist bearbeiten und nach seiner Wahl durch Nachbesserung, Updates, Bereitstellen eines Workarounds oder einer Ersatzlösung beseitigen. Die Priorisierung erfolgt auf Grundlage der Schwere und Auswirkungen des Fehlers unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Kunden von Langdock. Bei kritischen Fehlern erfolgt im Regelfall eine qualifizierte Rückmeldung zu den wahrscheinlichen Fehlerursachen und den für die Fehlerbeseitigung getroffenen oder zu treffenden Maßnahmen binnen eines Werktags nach ordnungsgemäßer Meldung des Fehlers.
  1. Schlägt die Beseitigung von Fehlern fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Minderung durch eigenständigen Abzug von laufenden oder künftigen Vergütungen vorzunehmen. Langdock wird den zu viel gezahlten Betrag auf Anfrage auf die nächste fällige Vergütung anrechnen oder, soweit dies nicht möglich ist, auszahlen.
  1. Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn der Kunde Langdock erfolglos eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat und die vertragsgemäße Nutzung der Plattform erheblich beeinträchtigt ist.
  1. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieses Vertrags.

9. Kundeninhalte

  1. Der Kunde räumt Langdock das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Dauer der Bereitstellung der Plattform beschränkte und nur an Auftragsverarbeiter von Langdock übertragbare Recht ein, die von den Nutzern eingegebenen, hochgeladenen oder anderweitig bereitgestellten oder über die Plattform verarbeiteten Inhalte, insbesondere Prompts, Outputs und Dateien der Nutzer, (insgesamt „Kundeninhalte“) in dem zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Umfang zu nutzen, insbesondere zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu übertragen und an vom Nutzer ausgewählte KI-Modelle bzw. sonstige Unterauftragsverarbeiter zu übermitteln. Dies gilt auch für Inhalte, die unter Nutzung der Plattform erzeugt oder bearbeitet werden. Weitere Rechte an Kundeninhalten erwirbt Langdock nicht.
  1. Langdock nutzt Kundeninhalte nicht dazu, KI-Modelle zu entwickeln, zu trainieren oder zu verbessern. Langdock setzt Anbieter von KI-Modellen in der Plattform nur auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen ein, nach denen auch diese die Kundeninhalte nicht zum Entwickeln, Trainieren oder Verbessern von KI-Modellen verwenden dürfen; die insoweit bestehenden vertraglichen Absicherungen ergeben sich aus der diesem Vertrag beigefügten Anlage.
  1. Der Kunde darf nur solche Kundeninhalte auf der Plattform speichern oder über die Plattform verarbeiten, (i) zu deren Nutzung er über die Rechte und Befugnisse in dem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang verfügt, (ii) die nicht gegen anwendbares Recht verstoßen und keine Rechte Dritter (insbesondere Markenrechte, Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte sowie Persönlichkeitsrechte) verletzen, sowie (iii) die keinen rechtswidrigen, rassistischen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden oder pornografischen Inhalt haben.
  1. Der Kunde stellt Langdock von Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung) frei, die darauf beruhen, dass der Kunde nicht über die zur Vertragserfüllung erforderlichen Rechte oder Befugnisse zur Nutzung der Kundeninhalte verfügt oder die Kundeninhalte anderweitig gegen diese Ziffer verstoßen. Dies gilt nicht, soweit Langdock den Anspruch selbst zu vertreten hat.
  1. Langdock ist berechtigt, Kundeninhalte zu löschen, die nicht den Bedingungen dieser Ziffer entsprechen, wenn der Kunde diese trotz Aufforderung nicht selbst innerhalb einer angemessenen Frist löscht.
  1. Es obliegt dem Kunden, selbstständig Sicherungskopien der Kundeninhalte zu erstellen.
  1. Langdock ist berechtigt, anonymisierte Telemetriedaten und aggregierte Nutzungsstatistiken im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform zu erheben und zur Sicherstellung und Verbesserung des Betriebs, zur Fehlerbehebung sowie für interne statistische Zwecke auszuwerten. Langdock stellt sicher, dass diese Daten keine Kundeninhalte oder sonstige personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Nutzer enthalten. 
  1. Wenn der Kunde oder ein Nutzer Langdock Ideen, Anregungen oder sonstiges Feedback zur Plattform zur Verfügung stellt („Feedback“), räumt der Kunde Langdock das umfassende, unwiderrufliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, dieses Feedback zu nutzen, insbesondere zur Weiterentwicklung der Plattform.

10. Nutzung von KI-Modellen und Fair Use

  1. Für die Nutzung von KI-Modellen über die Plattform können zusätzliche Bedingungen des jeweiligen Anbieters des KI-Modells gelten. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Bedingungen verantwortlich. Langdock weist darauf hin, dass Verstöße gegen diese Bedingungen zu einem Ausschluss von oder einer Beschränkung der Nutzung der KI-Modelle führen können. 
    • Microsoft AI Code of Conduct:
      https://learn.microsoft.com/en-us/legal/ai-code-of-conduct
    • AWS Responsible AI Policy:
      https://aws.amazon.com/ai/responsible-ai/policy
    • AWS Third-Party Model Policy:
      https://aws.amazon.com/legal/bedrock/third-party-models
    • Google Generative AI Prohibited Use Policy:
      https://policies.google.com/terms/generative-ai/use-policy
    • Anthropic Usage Policy:
      https://anthropic.com/legal/aup
    • OpenAI Usage Policy:
      https://openai.com/policies/usage-policies
    • Black Forest Labs Usage Policy:
      https://bfl.ai/legal/usage-policy
  1. Langdock kann die Nutzung einzelner Funktionen, KI-Modelle oder Prompts pro Nutzer innerhalb bestimmter Zeiträume angemessen begrenzen (Fair Use). Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Fassung der Fair Usage Policy, abrufbar unter https://docs.langdock.com/settings/fair-usage-policy. Die Fair Usage Policy findet keine Anwendung, soweit der Kunde die Bring Your Own Key Option wählt.
  1. Von KI-Modellen generierter Output kann unvollständig, fehlerhaft oder irreführend sein. Langdock übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung der Outputs. Der Kunde sollte Output vor der Verwendung selbst auf die Eignung für den beabsichtigten Zweck prüfen. Dies gilt auch für Output, der unter Verwendung von Websuche oder sonstigen Recherchefunktionen generiert wurde.

11. Nutzungsbeschränkungen

  1. Dem Kunden ist es untersagt, die Plattform (i) unter Verstoß gegen anwendbares Recht oder Rechte Dritter zu nutzen, (ii) zur rechtswidrigen Erhebung oder Verarbeitung von Daten einzusetzen, (iii) missbräuchlich zu nutzen, insbesondere die Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform zu stören oder Sicherheitsmechanismen zu umgehen (z.B. mit Bots, Skripten oder automatisierten Mitteln zur Kontoerstellung).
  1. Der Kunde darf die Plattform nicht für Anwendungen oder Zwecke nutzen, die (i) nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) verboten oder als Hochrisiko-System eingestuft sind, (ii) den Betrieb, die Steuerung oder die Überwachung sicherheitsrelevanter Komponenten von kritischer Infrastruktur betreffen, oder (iii) bei Fehlfunktionen zu erheblichen Gesundheitsschäden oder Tod von Menschen führen können.
  1. Der Kunde stellt Langdock von Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung) frei, die auf einer Nutzung der Plattform durch den Kunden unter Verstoß gegen diese Ziffer beruhen. Dies gilt nicht, soweit Langdock den Anspruch selbst zu vertreten hat.

12. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung besteht aus einer fixen Lizenzgebühr, die von der Nutzerzahl, der gewählten Laufzeit und dem gewünschten Produkt abhängig ist, sowie ggf. einer nutzungsbasierten Komponente, wenn der Kunde Funktionen mit nutzungsbasierter Abrechnung abruft (z.B. API-Calls).
  1. Die vereinbarte fixe Vergütung ist zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Eine etwaige nutzungsbasierte Vergütung wird monatlich nachträglich abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
  1. Überschreitet die tatsächliche Nutzerzahl des Kunden die vertraglich vereinbarte Zahl der Nutzer, wird die für die zusätzlichen Nutzer anfallende Mehrvergütung unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Staffelpreise sowie etwaiger Rabatte des Kunden zeitanteilig (pro rata) für den laufenden Abrechnungszeitraum berechnet. Gleiches gilt für zusätzliche Produkte oder Funktionen, die der Kunde während eines Abrechnungszeitraums hinzubucht.
  1. Verlängert sich der Vertrag automatisch, gilt für den Verlängerungszeitraum der zum Zeitpunkt der Verlängerung jeweils gültige Listenpreis für Neukunden, abzüglich etwaiger Rabatte des Kunden. Langdock wird den Kunden über etwaige Preisänderungen mindestens 30 Tage vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist per E-Mail informieren.  Neue Funktionen oder Zusatzleistungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie auch für Neukunden ohne Zusatzentgelt im gebuchten Tarif bereitgestellt oder zwischen den Parteien gesondert vereinbart werden.
  1. Sämtliche Beträge verstehen sich in EUR und netto. Soweit nutzungsbasierte Kosten von dem jeweiligen Anbieter des KI-Modells gegenüber Langdock in USD oder einer anderen Fremdwährung in Rechnung gestellt werden, erfolgt die Umrechnung in EUR auf Basis des tagesaktuellen Wechselkurses zum Zeitpunkt des jeweiligen Abrufs (z.B. API-Calls). 
  1. Die Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden erfolgt elektronisch (z.B. per E-Mail), sofern nichts anderes vereinbart ist.
  1. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

13. Haftung und Schadensersatz

  1. Langdock haftet (i) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, (ii) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (iii) wenn Langdock eine Garantie übernommen hat und (iv) sofern eine Begrenzung der Haftung nach zwingendem Recht ausgeschlossen ist unbeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
  1. In sonstigen Fällen haftet Langdock nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) und der Höhe nach beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens, maximal jedoch insgesamt auf die vom Kunden an Langdock in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlte Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung von Langdock ausgeschlossen.
  1. Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die Mitarbeiter, Organe, gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Langdock.
  1. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Langdock verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Abs. 1.
  1. Für den Output von KI-Modellen von Drittanbietern haftet Langdock nicht. Soweit Langdock gegen den jeweiligen Anbieter des KI-Modells einen Anspruch wegen eines beim Kunden eingetretenen Schadens hat, tritt Langdock diesen Anspruch auf Verlangen des Kunden ab, sofern die Vertragsbedingungen des Anbieters dies zulassen.

14. Sperrung des Zugangs zur Plattform

Langdock kann den Zugang des Kunden zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diesen Vertrag oder geltendes Recht bestehen oder ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung vorliegt (z. B. Zahlungsverzug, Sicherheitsrisiken, behördliche Anordnung). Der Kunde wird über die Sperrung und den Grund unverzüglich per E-Mail informiert. Die Sperrung wird aufgehoben, wenn der Grund wegfällt.

15. Laufzeit, Kündigung und Verlängerung

  1. Dem Kunden ist die Nutzung der Plattform für die vereinbarte Vertragslaufzeit gestattet. Der Vertrag verlängert sich automatisch (i) im Fall eines Monatsvertrags um jeweils einen weiteren Monat, sofern nicht eine Partei mit einer Frist von 7 Tagen zum Laufzeitende kündigt, und (ii) im Falle eines Vertrags mit einer Laufzeit von einem Jahr oder mehr um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht eine Partei mit einer Frist von 14 Tagen zum Laufzeitende kündigt. Für den Verlängerungszeitraum gilt der zum Zeitpunkt der Verlängerung jeweils gültige Listenpreis für Neukunden, abzüglich etwaiger Rabatte des Kunden. Langdock wird den Kunden über etwaige Preisänderungen mindestens 30 Tage vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist per E-Mail informieren.
  1. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Langdock liegt insbesondere vor, wenn der Kunde (i) mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist und den Rückstand nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mahnung ausgleicht, (ii) wesentliche Pflichten dieses Vertrags wiederholt oder trotz Aufforderung fortlaufend verletzt, (iii) zahlungsunfähig oder überschuldet ist, oder (iv) wenn ein Insolvenzantrag gestellt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.
  1. Kündigungen haben in Textform (z.B. Post oder E-Mail) oder über die in der Plattform bereitgestellte Funktion zu erfolgen.
  1. Mit Ablauf des Vertrags endet das Recht des Kunden zur Nutzung der Plattform.

16. Datenschutz

Langdock verarbeitet zur Erbringung der vertraglichen Leistungen personenbezogene Daten für den Kunden als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO.  Mit Abschluss dieses Vertrags wird der Auftragsverarbeitungsvertrag, abrufbar unter https://langdock.com/dpa, automatisch zwischen den Parteien geschlossen und damit Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

17. Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen der anderen Partei (oder einem im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen), die nicht allgemein bekannt sind oder den Umständen nach vertraulich behandelt werden sollen, unabhängig welcher Form, insbesondere Kundeninhalte (einschließlich der von Nutzern auf der Plattform eingegebenen Informationen und Unterlagen), Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Produkte und Code („Vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln, durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen unbefugten Zugriff zu schützen, nur im Rahmen dieses Vertrags zu nutzen und ohne vorherige Zustimmung nicht offenzulegen oder an Dritte weiterzugeben.
  1. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, (i) die der Öffentlichkeit oder der anderen Partei vor der Übermittlung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht allgemein zugänglich werden, (ii) die einer Partei von einem Dritten ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht übermittelt werden oder (iii) deren Weitergabe gesetzlich erforderlich ist oder durch ein zuständiges Gericht angeordnet wurde, wobei die offenlegende Partei den Umfang der Offenlegung auf das Minimum zu reduzieren und die andere Partei darüber, soweit gesetzlich zulässig, zu informieren hat.
  1. Die empfangende Partei wird die Vertraulichen Informationen auf Anfrage der offenlegenden Partei zurückgeben oder vernichten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
  1. Die Vertraulichkeitspflichten nach dieser Ziffer bestehen auch nach Beendigung des Vertrags fort.

18. Änderung der Nutzungsbedingungen

  1. Langdock behält sich vor, diesen Vertrag zu ändern, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist, um die Bedingungen an veränderte technische oder rechtliche Rahmenbedingungen, einschließlich der Bedingungen für die Nutzung von KI-Modellen und Drittanbieter-Tools, oder technische Änderungen der Plattform anzupassen. Langdock wird dabei auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.
  1. Langdock teilt dem Kunden beabsichtigte Änderungen mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mit. Soweit der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht, gelten die Änderungen mit Wirkung für die Zukunft als angenommen. Widerspricht der Kunde den Änderungen, ist Langdock berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Langdock wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Wirkung des Schweigens und das Widerspruchsrecht hinweisen. Von dieser Änderungsbefugnis während der Vertragslaufzeit ausgenommen sind Änderungen der Hauptleistungspflichten, insbesondere Änderungen der Vergütung; diese Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. 

19. Schlussbestimmungen

  1. Die zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen, einschließlich dieses Vertrags, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
  1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland. Langdock ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 
  1. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Vertragsbestandteilen gehen Bestimmungen im Auftragsformular sowie etwaige produktspezifische Sonderbestimmungen diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen vor.
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
  1. Nur die deutsche Fassung dieses Vertrages ist bindend. Die englische Übersetzung dient ausschließlich zu Informationszwecken.
Anlage 1

Vertragsbedingungen von KI-Providern

AnbieterServiceVertrags- bzw. Nutzungsbedingungen

Microsoft Azure

Hosting von Langdock-Plattform; Bereitstellen von LLMs (derzeit Modelle von OpenAI, Meta, Mistral, DeepSeek)

Langdock nutzt Microsoft Azure auf Grundlage des mit Microsoft Ireland Operations Ltd. abgeschlossenen Kundenvertrags sowie der Produktbestimmungen für Azure. Langdock hat außerdem einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Microsoft abgeschlossen, der die Datenverarbeitung durch Microsoft regelt.

Microsoft unterliegt nach diesen Vertragsbedingungen umfassenden Datenschutz- und Informationssicherheitspflichten. Microsoft hat sich darin insbesondere verpflichtet, die Kundendaten nicht offenzulegen oder Dritten zugänglich zu machen. Das bedeutet konkret, dass alle Prompts, Outputs, Dateien und Embeddings nicht (i) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt, (ii) an OpenAI oder andere Modell-Entwickler weitergegeben, (iii) zum Trainieren oder Verbessern von Modellen verwendet oder (iv) zur Verbesserung von anderen Microsoft-Services genutzt werden. Konkret sagt Microsoft in ihren Vertragsbedingungen zu: “ Generative KI-Dienste von Microsoft verwenden Kundendaten nicht zum Trainieren von Grundlagenmodellen für generative KI, es sei denn, dies geschieht gemäß den dokumentierten Anweisungen des Kunden.”

‍
Langdock speichert Kundendaten in Frankfurt und hat für Microsoft Azure Services die EU-Datengrenze aktiviert. Dadurch werden Kundendaten von Microsoft grundsätzlich nur innerhalb der EU gespeichert und verarbeitet und verlassen die vereinbarte Azure-Region (EU) nicht.

Einzelne LLMs, die von Langdock Kunden aktiv ausgewählt werden müssen, werden von Microsoft nur „global“ bereitgestellt. Bei diesen LLMs kann die Verarbeitung von Prompts und Antworten zur Inferenz weltweit erfolgen, auch außerhalb der EU. In solchen Fällen gelten die Datenschutzvorschriften der DSGVO für Datenübertragungen in Drittländer. Langdock hat dafür mit Microsoft die Geltung der EU-Standardvertragsklauseln vereinbart. Außerdem ist Microsoft unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert, um einen mit der EU äquivalenten Schutz von personenbezogenen Daten sicherzustellen. Auch bei der Verwendung von „globalen“ Modellen werden Kundendaten im Ruhezustand (data-at-rest) nur in den von Langdock ausgewählten Rechenzentren in der EU gespeichert.

OpenAI

Bereitstellen von LLMs (Modelle von OpenAI)

Langdock hat mit OpenAI Ireland Ltd einen Enterprise-Kundenvertrag geschlossen und einen Auftragsverarbeitungsvertrag vereinbart. OpenAI verarbeitet Kundendaten ausschließlich weisungsgebunden zu den vertraglich vereinbarten Zwecken und nutzt sie nicht zum Trainieren oder Verbessern der Modelle. Das OpenAI Services Agreement stellt hierzu klar: „OpenAI wird Kundeninhalte nicht zur Entwicklung oder Verbesserung der Dienste verwenden, es sei denn, der Kunde stimmt einer solchen Verwendung ausdrücklich zu.”

Langdock nutzt OpenAI mit Datenresidenz in Europa, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung von Kundendaten innerhalb der EU stattfindet.

Für Langdock ist zudem Zero Data Retention mit OpenAI gesondert vereinbart und aktiviert. Dadurch werden Kundendaten, die über die OpenAI-API übermittelt werden, weder protokolliert noch gespeichert oder aufbewahrt. Die ansonsten üblichen 30-Tage-Aufbewahrungsfristen für API-Daten finden bei Langdock daher keine Anwendung.

Google Cloud Platform

Bereitstellen von LLMs (derzeit Modelle von Anthropic und Google)

Langdock hat mit Google Cloud EMEA Limited Nutzungsbedingungen für die Google Cloud Platform vereinbart, einschließlich der Sonderbestimmungen für Google Cloud Services und des Auftragsverarbeitungsvertrags. Google hat sich in diesen Terms dazu verpflichtet, Kundendaten ohne vorherige Genehmigung des Kunden nicht zum Trainieren oder Verbessern der KI-Modelle zu nutzen („Google will not use Customer Data to train or fine-tune any AI/ML models without Customer’s prior permission or instruction.“). Dementsprechend erklärt Google auch in einem Leitfaden zu generativen AI-Produkten von Google Cloud sowie in einer Erklärung zu Datenschutzverpflichtungen für Cloud-basierte AI Produkte: „Google verwendet Ihre Daten nicht ohne Ihre vorherige Genehmigung oder Anweisung zum Trainieren oder Optimieren von KI-/ML-Modellen. Das gilt für alle verwalteten Modelle in Vertex AI, einschließlich GA- und Pre-GA-Modelle.“

‍
Langdock hat für die über Google verfügbaren Modelle grundsätzlich die Datenresidenz in der EU aktiviert. Google sichert bei der Nutzung dieser Modelle nach den Vertragsbedingungen zu, Kundendaten nur in der ausgewählten Region (EU) zu speichern und zu verarbeiten. Einzelne LLMs, die von Langdock Kunden aktiv ausgewählt werden müssen, werden von Google nur „global“ bereitgestellt. Bei diesen LLMs kann die Verarbeitung von Prompts und Antworten zur Inferenz weltweit erfolgen, auch außerhalb der EU. Google ist unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert, um in diesen Fällen einen mit der EU äquivalenten Schutz von personenbezogenen Daten sicherzustellen. Zudem sind die EU-Standardvertragsklauseln Teil des Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen Langdock und Google. 

AWS Bedrock

Bereitstellen von LLMs (derzeit Modelle von Anthropic und Amazon)

Langdock nutzt AWS Bedrock auf Grundlage eines mit Amazon Web Services EMEA SARL geschlossenen Kundenvertrags sowie der AWS Service Terms. Langdock hat außerdem einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit AWS abgeschlossen, der die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch AWS regelt.

AWS hat sich in den Vertragsbedingungen dazu verpflichtet, dass Prompts und Antworten nicht gespeichert oder protokolliert, nicht zum Training von AWS-Modellen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Im AWS Security Guide steht dazu als Zusammenfassung: „Amazon Bedrock doesn’t store or log your prompts and completions. Amazon Bedrock doesn’t use your prompts and completions to train any AWS models and doesn’t distribute them to third parties.“

Im Auftragsverarbeitungsvertrag hat AWS darüber hinaus zugesagt, Daten nur in der ausgewählten Region zu speichern und zu verarbeiten. Im Fall von Langdock ist die gewählte Region die EU, soweit ein Modell nicht ausdrücklich als „global deployment“ bezeichnet ist. Wenn ein Kunde in der Langdock-Plattform aktiv ein Modell mit „global deployment“ auswählt, ist durch den Auftragsverarbeitungsvertrag mit AWS sichergestellt, dass Transfers von Kundendaten in Drittländer nur bei ausreichenden Transfermechanismen nach der DSGVO stattfinden, insbesondere unter Anwendung der EU-Standardvertragsklauseln.

Black Forest Labs

Bereitstellen von Bildgenerierung

Langdock nutzt Bildgenerierungsmodelle von Black Forest Labs auf Grundlage einer Enterprise-Nutzungsvereinbarung sowie der FLUX Nutzungsbedingungen und eines Auftragsverarbeitungsvertrags. In dem Vertrag mit Langdock hat sich Black Forest Labs verpflichtet, die Prompts und Outputs der Kunden nicht zum Entwickeln oder Trainieren eigener Modelle zu verwenden. Eine Nutzung der Kundendaten zur Verbesserung findet nur statt, wenn der Kunde das Modell von Black Forest Labs über Langdock zu einer Verbesserung des generierten Bildes auffordert.

Langdock hat für die über Black Forest Labs verwendeten Bildgenerierungsmodelle eine Speicherung und Verarbeitung der Daten in der EU vereinbart. Der Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen Langdock und Black Forest Labs enthält die EU-Standardvertragsklauseln.

Sicherheit auf Enterprise‑Niveau
ISO 27001 & SOC 2 Typ II
In jeder Infrastruktur einsetzbar
Managed, eigene Cloud oder On‑Premises
DSGVO‑konform
Gehostet in der EU
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